Die häufigsten Fragen rund um den TK.

Die FAQ liefern Antworten.

Wir empfehlen Ihnen vor einer Anmeldung die Reglemente zur Prüfung genau zu studieren. 
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl der meist gestellten Fragen. Falls Sie im Anschluss immer noch Fragen haben sollten, steht Ihnen unser Sekretariat gerne zur Verfügung.

Anerkannte Berufspraxis?

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation gibt ein Berufsverzeichnis heraus, in dem alle Berufe systematisch gruppiert werden. Grundsätzlich wird für die Zulassung an die Berufsprüfung TK die Berufstätigkeit in den beiden Berufsgruppen B «Industrielle und handwerkliche Berufe» sowie C «Technische Berufe» anerkannt.

Eine Liste der Berufe finden Sie hier.

Aus den übrigen Gruppen des Berufsverzeichnisses werden Berufe anerkannt, wenn sich eine Gleichbehandlung mit den Tätigkeiten der Klassen B und C aufdrängt, weil der technische Gehalt dieser Tätigkeiten vergleichbar ist.

Die Prüfungskommission hat bis heute die folgenden Tätigkeiten als technische Praxis im Sinne des Prüfungsreglements anerkannt:

• Landwirtschaftliche Berufe im Allgemeinbetrieb (Gruppe A)
• Forstwirtschaftliche Berufe (Gruppe A)
• Gärtnerberufe (Gruppe A) — (Achtung: jedoch nicht Floristen.)
• Drogisten (Gruppe D)
• Köche (Gruppe F)
• Lageristen (Gruppe M)
• Kaminfeger (Gruppe G)
• Medizinisch-technische Assistenten (MTA), soweit Labor und Arbeit mit technischen Apparaturen wie Röntgenapparate usw. nachgewiesen wird (Gruppe I).

Als Praxis werden auch anerkannt:
• Technischer Kundendienst
• Administrative Tätigkeit in technischem Bereich (AVOR, Einkauf technischer Güter, Offertbearbeitung Investitionsgüter etc.)
• Inbetriebnahme technischer Installationen
• Ausbildung von Bedienungspersonal technischer Installationen und Geräte
• Verkauf im Bereich B2B

Anerkannte Lehrabschlüsse?

Akzeptiert werden die Fähigkeitszeugnisse aller Berufe, sofern deren Ausbildungszeit drei oder mehr Jahre dauert. Ältere 2-jährige Lehrabschlüsse werden anerkannt, sofern im Zeitpunkt der Anmeldung die Lehrzeit des betreffenden Berufes drei Jahre beträgt. Eine Liste der anerkannten Berufen finden Sie im Download-Bereich.

Nein. Die vorgeschriebene Praxis kann auch bei 4-jährigen Lehren erst vom Abschluss der Grundausbildung an gerechnet werden.

Ja. Eine nur zweijährige Lehre muss jedoch mit 2 Jahren zusätzlicher Praxis kompensiert werden. Es müssen also total 5 Jahre Praxis nachgewiesen werden.

Als gleichwertige Ausweise werden anerkannt:

• Hochschulabschlüsse
• Abschlüsse von höheren Fachschulen
• Abschlüsse von Technikerschulen oder höheren technischen Lehranstalten / Ingenieurschulen
• Maturitätszeugnis
• Abschlüsse von Handelsmittelschulen
• Kantonale Fähigkeitszeugnisse, die wegen ihrer Gebundenheit an bestimmte Voraussetzungen nur in einzelnen Kantonen erlangt werden können, und für die es kein eidg. Fähigkeitszeugnis gibt.

Ausländische Fähigkeitszeugnisse werden für die Zulassung auch anerkannt. Ob solche Ausweise gleichwertig sind, wird in jedem Einzelfall besonders geprüft.

Besuch einer Schule? JA oder NEIN?

Es ist empfehlenswert, sich von einer Schule auf die anspruchsvolle TK-Prüfung vorbereiten zu lassen. Die Schulen verfügen über das erforderliche Know-how und die notwendige Infrastruktur, um den Prüfungsstoff systematisch sinnvoll und vollständig zu vermitteln.

Ja. Der Besuch einer Schule bzw. der Nachweis der Ausbildung ist nicht Voraussetzung für die Zulassung. Auch Autodidakten müssen gemäss Berufsbildungsgesetz zugelassen werden.